Anwaltsgebühren

Gesetzliche Grundlage für die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welches seit 01.07.2004 in Kraft getreten ist.

Alternativ dazu wird in der Praxis oftmals eine individuelle Vereinbarung des Honorars zwischen Anwalt und Mandant auf der Basis von festen Stundenhonoraren, oder eines (monatlichen) Pauschalhonorars vereinbart.

Gerne geben wir Ihnen vor einer Mandatierung möglichst präzise Auskunft über die zu erwartenden Kosten einer anwaltlichen Beratung/Vertretung. Bitte rufen Sie uns an, oder senden Sie uns unter Verwendung unseres Kontaktformulars eine Email. Wir werden uns dann kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen.


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